Antrag zur
Ausstellung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung
nach § 34
der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Bereich
Sachsen von der Landesdirektion Sachsen
Abteilung 5 Arbeitsschutz
wichtig für alle die gern Feuerwerker
werden wollen und in Sachsen wohnen!
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